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Emil Frey

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Häufig gestellte Fragen

Leasing ist eine alternative Finanzierungsmethode und funktioniert ähnlich wie ein Mietvertrag. Der Vertrag kommt zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber zustande. Für die Nutzung des Fahrzeuges bezahlt der Leasingnehmer eine monatliche Rate an den Leasinggeber. Die Rate kann unterschiedliche Konditionen enthalten, wie z. B. Versicherung oder Werkstattreparaturen, welche inkludiert sein können. In diesem Sinne finanziert der Leasinggeber das Fahrzeug und bleibt Eigentümer.

Das sogenannte Null-Leasing bedeutet, dass es sich um einen Leasingvertrag handelt, bei dem keine Anzahlung anfällt. Zu beachten ist, dass aber Kosten für die Überführung, Versicherung, Zulassung und Kfz-Steuer anfallen können.

Standardmäßig beträgt die Vertragslaufzeit zwischen 12 und 60 Monaten. In der Regel ist bei einer kürzeren Laufzeit die monatliche Leasingrate höher.

Üblich sind 10.000 km Laufleistung pro Jahr. Je nach Bedarf kann aber die Kilometerlaufleistung bis zu 50.000 km Laufleistung pro Jahr angehoben werden. Minderkilometer werden am Ende der Vertragslaufzeit vergütet und Mehrkilometer müssen an den Vertragshändler nachgezahlt werden.

In der Regel sind Sie verpflichtet, Ihr Leasingauto in einer Vertrags- bzw. Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Meist finden Sie diesbezüglich einen Zusatz im Leasingvertrag, der Angaben zur Werkstattbindung im Reparaturfall enthält. Für genauere Auskunft zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen bei weiteren Fragen weiter!

Zum Ende der Vetragslaufzeit machen Sie sich bei Ihrem Händler zur Rückgabe des Fahrzeuegs einen Termin. Das Fahrzeug wird begutachtet und untersucht auf Gebrauchspuren. Es sollte sich in einem alters- und laufzeitentsprechenden Gebrauchszustand befinden. Normale Benutzungspuren stellen keine übermäßige Abnutzung dar, für die auch keine weiteren Kosten anfallen. Zum Schluss wird auch noch der Kilometerstand untersucht, ob der Leasingnehmer Minderkilometer oder Mehrkilometer aufzuweisen hat. Dementsprechend können diese dann dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden.

Ihren Leasingvertrag können Sie nur im Ausnahmefall kündigen oder vorzeitig beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich aber bei einem Totalschaden oder beim Verlust des Autos durch Diebstahl möglich. Alternativ zu einer Kündigung besteht die Option einer Leasingübernahme, falls der Leasingnehmer zustimmt. Hierzu gibt es im Internet zahlreiche kostenlose Tauschbörsen, die sich darauf spezialisiert haben, gebrauchte Leasingverträge weiterzuvermitteln.

Sie haben die Möglichkeit den Leasingvertrag zu velängern, das Auto zu kaufen, das Fahrzeug zurückzugeben oder ein neues zu Leasen.

Wir nehmen jedes Fahrzeug an!

Gehen Sie gerne auf Auto verkaufen in der Navigation und verkaufen Sie uns Ihren Gebrauchtwagen.

Wir freuen uns Ihnen den besten Preis zu bieten!


Ihre Leasing Vorteile

Sie bestimmen im Vorfeld Ihre persönliche Leasinglaufzeit sowie die jährliche Kilometerleistung.

Durch stetig neue Modelle sind sie immer mit Garantie und dem besten Stand der Technik unterwegs.

Durch im Vorfeld vertraglich fixierte Monatsraten können Sie optimal planen und es erwarten Sie keine bösen Überraschungen.

Nach dem Ende der Laufzeit können Sie uns das Fahrzeug einfach wieder zurückgeben.

Da das Fahrzeug nach dem Ende der Laufzeit nicht in Ihren Besitz übergeht tragen Sie kein Restwert-Risiko.

Mit dem Auslaufen des Vertrages haben Sie folgende Möglichkeiten: Fahrzeug zurückgeben, weiterfinanzieren oder übernehmen.